Zehn Jahre nach der Brandkatastrophe in Kaprun (Bild: Reste der Standeilbahn) scheint es jetzt klar zu sein: Erhebliche wirtschaftliche Gründe der Seilbahngesellschaften haben leider die reale Aufarbeitung dieses Unglücks verhindert und die Verursachung „als nicht vorhersehbar“ und daher „nicht strafrechtlich verfolgbar“ gerichtlich absichern lassen.
Bei der ORF-Diskussion am 7.11.2010 hat endlich jener Gutachter öffentlich Klartext geredet, der den wahren Grund des Brandverursachers aufgedeckt hat. Dieser hatte die Ursache eindeutig nachverfolgen können und wurde deshalb offensichtlich derart unter Druck gesetzt wurde, dass er offiziell „aus gesundheitlichen Gründen“ aus dem Verfahren ausschied.
Ursache von Beginn an klar. Es war der brandgefährliche Einbau eines Heizlüfters in der unteren Fahrerkabine und (was niemand ins Spiel bringt) das Fehlen eines zweiten Zugführers. Da dieses Gerät für die Wärme in der Kabine eingebaut war, müsste ein derartiger Heizlüfter auch bei der oberen Fahrerkabine eingebaut gewesen sein oder zumindest auch in der Gegenbahn!
Was die Angehörigen seit zehn Jahren beschäftigt, lässt „dank“ der medialen Berichterstattung wieder alte Wunden aufbrechen. Da geht es vor allem darum, dass praktisch beim Gerichtsverfahren ALLE Beschuldigten freigesprochen wurden und dadurch niemand die Brandkatastrophe durch ein Fehlverhalten verursacht hat.
Einsparung? Wer auch immer den Heizlüfter falsch eingebaut hat, entscheidend war der fehlende zweite Zugführer, der bei jeder Berg- und Talfahrt dabei sein müsste. Dieser sozusagen unbeschäftigte Mitarbeiter kann bei Vorfällen seinem Kollegen beistehen. In Kaprun hätte dieser den Brandausbruch verhindern können!
Neben den Vorwürfen über angebliche Kartelle und Querverbindungen, die angeblich diese Freisprüche von allen 16 angeklagten Personen ausgelöst haben, sollte man sich aber auch mit dieser völlig aus der Diskussion stehenden Frage beschäftigen. Bereits am nächsten Tag nach der Katastrophe waren keine Fahrerkabinen bei ähnlichen Standseilbahnen unbesetzt!
Deutsche Gerichte haben festgestellt: Im Heizlüfter des Schwesternzuges „Gletscherdrache“ habe man Rückstände des im Waggon verwendeten explosiven Hydrauliköls nachgewiesen. Der in der Unglücksbahn eingebaute Haushaltsheizlüfter der Firma Fakir wurde zerlegt und an einer Pultwand im Führerstand der Bahn wieder zusammengeschraubt. Durch das Zerlegen „war das Gerät nicht mehr tropfwassergeschützt“, stellt die Staatsanwaltschaft Heilbronn dazu in ihrem Bericht fest.
Und wiederum: Führerstand war unbesetzt und Brandausbruch deshalb nicht zu verhindern...